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   FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96 (https://dejure.org/1997,14675)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.1997 - 1 K 2325/96 (https://dejure.org/1997,14675)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 1 K 2325/96 (https://dejure.org/1997,14675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen eines Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
    Der Vorkostenabzug kann - jedenfalls soweit die hier im Raum stehenden Erhaltungsaufwendungen betroffen sind - erst ab dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, ab dem zumindestens wirtschaftliches Eigentum (§ 39 AO ) des Steuerpflichtigen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung vorliegt (BFH-Urteil vom 20. September 1995 - X R 94/92 -, BStBl II 1996, 186 rechte Spalte unter 1.) bzw. ab dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages (BFH-Urteil vom 11. März 1992 - X R 113/89 -, BStBl II 1992, 886, 888 rechte Spalte "Im Anschluss an den Erwerb ... an den notariellen Übergabevertrag"; 21. Mai 1992 - X R 61/91 -, BStBl II 1992, 944, 946 unter 3.) .

    Wirtschaftliches Eigentum setzt gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO voraus, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 20. September 1995, aaO., m.w.N.) .

    Für die Praxis: Der Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen kann erst ab dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, ab dem zumindest wirtschaftliches Eigentum (§ 39 AO ) des Steuerpflichtigen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung vorliegt (BFH vom 20.9.1995, BStBl II 1996, 186 ) bzw. ab dem Abschluß des notariellen Kaufvertrags (BFH vom 21.5.1992, BStBl 11, 944).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
    Der Vorkostenabzug kann - jedenfalls soweit die hier im Raum stehenden Erhaltungsaufwendungen betroffen sind - erst ab dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, ab dem zumindestens wirtschaftliches Eigentum (§ 39 AO ) des Steuerpflichtigen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung vorliegt (BFH-Urteil vom 20. September 1995 - X R 94/92 -, BStBl II 1996, 186 rechte Spalte unter 1.) bzw. ab dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages (BFH-Urteil vom 11. März 1992 - X R 113/89 -, BStBl II 1992, 886, 888 rechte Spalte "Im Anschluss an den Erwerb ... an den notariellen Übergabevertrag"; 21. Mai 1992 - X R 61/91 -, BStBl II 1992, 944, 946 unter 3.) .

    Diese Zeitspanne darf nach der genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls 1 3/4 Jahre nicht erreichen (vgl. folgendes BFH-Urteil vom 11. März 1992, aaO., und Meyer, FR 1993, 181, 188 rechte Spalte, der unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Zeitraum von 6 Monaten benennt) .

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
    Bei den hier in Betracht kommenden Reparaturaufwendungen (und auch bei laufenden Grundstückskosten) muss außerdem noch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen erstmaligem Bezug der Wohnung und dem Anschaffungsvorgang hinzutreten (vgl. auch: BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 - IX R 43/93 -, BStBl II 1996, 151, 153 unter 4.) .
  • BFH, 08.06.1994 - X R 30/92

    Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
    Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es insoweit nicht an (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 - X R 30/92 -, BStBl II 1994, 893 ) .
  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
    Der Vorkostenabzug kann - jedenfalls soweit die hier im Raum stehenden Erhaltungsaufwendungen betroffen sind - erst ab dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, ab dem zumindestens wirtschaftliches Eigentum (§ 39 AO ) des Steuerpflichtigen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung vorliegt (BFH-Urteil vom 20. September 1995 - X R 94/92 -, BStBl II 1996, 186 rechte Spalte unter 1.) bzw. ab dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages (BFH-Urteil vom 11. März 1992 - X R 113/89 -, BStBl II 1992, 886, 888 rechte Spalte "Im Anschluss an den Erwerb ... an den notariellen Übergabevertrag"; 21. Mai 1992 - X R 61/91 -, BStBl II 1992, 944, 946 unter 3.) .
  • FG Münster, 26.04.1994 - 11 K 6015/92
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
    Der Kläger weist demgegenüber auf das - rechtskräftige - Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. April 1994 ( EFG 1994, 1093) hin, wonach ein unmittelbarer Zusammenhang auch dann gewahrt s ei, wenn sich der Abschluss des notariellen Kaufvertrages aus Gründen verzögere, die, die Beteiligten nicht zu vertreten hätten und der Erwerb sowie die tatsächliche Eigennutzung der Wohnung ernsthaft beabsichtigt gewesen seien.
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